Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

*Elektro-Meyer, Inh. Stefan Meyer e.K.* Industriestr. 27B, 22880 Wedel

Telefon: 04103 – 2449

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(Im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt)

§ 1 Geltungsbereich

 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (inklusive Beratungs- und Planungsleistungen) zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).

 2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

 3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

 1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

 2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrages oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungsausführung zustande.

 3. An Kostenvoranschlägen, Planungen (z. B. für Smart Home- oder Photovoltaik-Projekte), Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

 1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören insbesondere:

   * Klassische Elektroinstallationen und Altbausanierungen

   * Planung und Umsetzung von kleinen Smart-Home- & KNX-Systemen

   * Anschluss von Photovoltaikanlagen, Wallboxen (E-Mobilität) und Zähleranlagen

   * Netzwerktechnik und Lichtwellenleiter-Technik

   * Geräteprüfungen, Sicherheitstechnik und Anlagen-Check

   * Beratung und Planung von Elektroanlagen und Betriebsmitteln

 2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen.

 3. Der Auftraggeber hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Arbeiten termingerecht begonnen und ohne Störung durchgeführt werden können. Dazu gehört die Gewährleistung des freien Zugangs zum Montageort sowie die kostenfreie Bereitstellung von Baustrom und Wasser.

§ 4 Fristen und Termine

 1. Ausführungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

 2. Verzögert sich die Leistung durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Lieferengpässe von Materialherstellern, Streiks oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers), verlängern sich die Fristen angemessen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

 1. Es gelten die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise für Verbraucher inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, für Unternehmer exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Leistungsteile oder für speziell bestellte Materialien (z. B. Wallboxen, Schaltschränke, etc.) angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

 3. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zahlbar.

 4. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen und Mahngebühren in gesetzlicher Höhe zu fordern.

§ 6 Abnahme und Gewährleistung

 1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

 2. Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Abnahme als erfolgt. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die Anlage oder Leistung in Gebrauch nimmt (z. B. Einschalten des Stromnetzes zur dauerhaften Nutzung).

 3. Für Mängel der Leistung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 634 ff. BGB).

 4. Verschleißteile (z. B. Leuchtmittel) und Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder Fremdeingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten und eingebauten Materialien vor.

 2. Soweit die gelieferten Gegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes des Auftraggebers geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Die Demontagekosten trägt der Auftraggeber.

§ 8 Haftung

 1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 3. Eine Haftung für Datenverluste (z. B. bei Arbeiten an Datennetzwerken oder Smart-Home-Servern) ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 9 Verbraucherschlichtung

Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Amtsgericht Pinneberg/Schenefeld).

 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

 


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